Ihr ungetragener Goldschmuck ist zu schade zum Einschmelzen? Ihr Silber steht ungenutzt im Schrank? Sie haben eine Erbschaft gemacht? Oft wird beim Ankauf von altem Schmuck nur der reine Goldwert berechnet, wir berücksichtigen bei der Bewertung auch die kunsthandwerkliche Bedeutung. Bei Sammlerstücken lässt sich oft ein deutlich höherer Preis als der reine Materialwert erzielen. Wenn Sie also Schmuck besitzen den Sie nicht mehr tragen, finden wir für Ihre Schätze neue Liebhaber!
Ihre Schmuckstücke und Silberobjekte verkaufen wir auch im Auftrag oder vermitteln sie diskret und vertrauensvoll an einen Interessenten aus unserer Kundendatei.
Für Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater übernehmen wir zuverlässig die Bewertung und Abwicklung von Nachlässen und ggf. auch die komplette Auflösung gehobener Haushalte.
Wir erstellen Gutachten und übernehmen die Bewertung bei Erbschaften oder Erbteilungen. Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand, ein Kostenvoranschlag erfolgt nach Vorlage der Stücke.
Seit über 30 Jahren im Kunsthandel tätig, gibt Stephanie Bohm als Kunsthistorikerin, ausgebildete Gemmologin und Diamantgutachterin (IHK) ihr fundiertes kunst- und kulturhistorisches Wissen mit Vergnügen an ihre Kunden weiter.